Steueränderungsgesetz 2025
Stärkung des Gemeinnützigkeitssektors und Anhebung der Entfernungspauschalen ab 1.1.2026
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vor Kurzem den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 veröffentlicht. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Analog der letzten Lohnsteigerungen steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an.
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt ab 2026 nach dem Entwurf € 8.450,00/Monat bzw. € 101.400,00/Jahr (2025: € 8.050,00/Monat bzw. € 96.600,00/Jahr).
Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2026 voraussichtlich € 77.400,00/Jahr bzw. € 6.450,00/Monat (2025: 73.800,00/Jahr bzw. € 6.150,00/Monat). Die ebenfalls bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026 wird auf € 69.750,00/Jahr bzw. € 5.812,50/Monat erhöht (2025: € 66.150,00/Jahr bzw. 5.512,50/Monat).
Stand: 28. Oktober 2025
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